Praxisprofil

Unsere Praxis besteht seit Januar 2020 auf Basis einer Kooperation rechtlich selbständiger psychologischer Sachverständiger in Düsseldorf, die in unterschiedlichen Bereichen der Psychologie und Rechtspsychologie tätig sind. 

Unser Team

Unsere psychologischen Sachverständigen verfügen als Mindestqualifikation über einen Master-Abschluss in Psychologie, supervidierte Berufserfahrung in ihren jeweiligen Tätigkeitsfeldern und zumeist eine abgeschlossene oder laufende fachpsychologische Zusatzqualifikation.

Als Team bündeln wir vielfältige Kompetenzen und Erfahrungen aus Forschung und Praxis. Verantwortlich für die Fallführung und Begutachtung sind dabei stets die gerichtlich beauftragten Sachverständigen, die fachlich unabhängig arbeiten und allein der gerichtlichen Weisungsbefugnis unterliegen.

Unsere Organisation

Die Praxis als Organisation unterstützt die Sachverständigen bei der Durchführung von psychologischen Untersuchungen, Bereitstellung aller zur Begutachtung erforderlichen Ressourcen, fachlichen Entwicklung und allgemeinen Qualitätssicherung.

 

 

 

Sachverständige der Praxis

Dr. Nora Hein

Praxisleitung, Psychologische Psychotherapeutin

  • Familienpsychologische Gutachten
  • Kriminalprognostische und sexualforensische Gutachten
  • Aussagepsychologische Gutachten
  • Interne Supervision

Sonstiges:

  • Geschäftsführung des Einrichtungsträgers
  • Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)

Lea-Marie Stock, M. Sc.

Psychologin

  • Kriminalprognostische und sexualforensische Gutachten
  • Familienpsychologische Gutachten

Sonstiges:

  • Fachpsychologin für Rechtspsychologie i. W.

Eva Mühlenkamp, M. Sc.

Psychologin

  • Familienpsychologische Gutachten

    Assistenzkräfte

    Nina Bachler, B. Sc.

    Psychologische Assistenz

    Hanna Herrmann, B. Sc.

    Praktikantin im Psychologiestudium

    Interne Qualitätssicherung

    Selbstevaluation

    In unserer fortlaufenden Selbstevaluation sind übergeordnete Kriterien von herausragender Bedeutung, die sich zu jedem Zeitpunkt in unserem gutachterlichen Handeln und unseren Erkenntnissen widerspiegeln:

    • Wissenschaftlichkeit
    • Neutralität
    • Objektivität
    • Berufsethische Integrität
    • Nachvollziehbarkeit und Transparenz

    Wir setzen eine Vielzahl an Maßnahmen um, um den damit verbundenen Ansprüchen an unsere Arbeit gerecht zu werden.

    Anwendung der fachwissenschaftlichen Leitlinien

    Bei der Durchführung von Untersuchungen und Erstellung von Gutachten werden je nach Fachgebiet folgende Leitlinien zugrunde gelegt:

    • Qualitätsstandards für psychologische Gutachten (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2017)
    • Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2019)
    • Erfahrungswissenschaftliche Empfehlungen für kriminalprognostische Gutachten (Kröber et al., 2019)

    Alle Sachverständigen verfügen über eine detaillierte Kenntnis der Leitlinien, die für ihre Gutachten durch die Fachverbände empfohlen sind. 

    Supervision und Peer-Review

    Unsere gutachterliche Vorgehensweise durchläuft regelmäßig eine interne 4-Augen-Beurteilung. Ergänzt wird dies durch die Teilnahme an externen Supervisionsgruppen und Fachteams, die von Kollegen mit profunder Erfahrung oder Expertenstatus auf ihrem jeweiligen Fachgebiet geleitet werden und bei denen sich Kollegen mit unterschiedlicher Erfahrungsstufe und fachpraktischer Provenienz zu spezifischen, rechtspsychologischen Sachverhalten austauschen.

    Berufsethische Verpflichtung

    Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) macht uns Vorgaben bei der Einhaltung berufsethischer Prinzipien, an die wir uns gebunden fühlen und denen wir uns verpflichtet haben. Die Achtung der menschlichen Individualität und Persönlichkeit, eingebettet in ihre Lebensbedingungen, bleibt für uns in der sachverständigen Tätigkeit oberstes Gebot.

    Intervision und kollegiale Fallberatung

    Durch interne Beratung, Intervision und die Rezeption aktueller wissenschaftlich-psychologischer Erkenntnisse in unseren regelmäßigen Team-Sitzungen sichern wir die Aktualität der empirischen Erkenntnisse, die unseren Gutachten zugrunde liegen und die fachwissenschaftliche Adäquanz unserer Untersuchungen. Neue Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung werden hier ebenfalls thematisiert.